Grundsätzliches
Grundsätzliche Voraussetzungen
Die Frage der Finanzierung in Form einer Vollfinanzierung ist eigentlich recht eindeutig und auch einfach zu verstehen, man sollte hierfür ein regelmäßige Einkommen vorweisen können, jenes muß natürlich auch der Höhe der zu finanzierenden Raten entsprechen. Eine andere wichtige Sache sind natürlich dabei auch die sogenannten Lebenserhaltungskosten, sprich, die finanziellen Mittel die man Monatlich benötigt um sein Überleben bzw. leben zu sichern.
Für die finanzierende Bank ist hierbei wichtig zu sehen, ob Ihre finanziellen Mittel ausreichen um die monatliche Tilgung der Rate inklusive der anfallenden Zinsen aufzubringen. Dabei muss natürlich beachtet werden das der Lebensstandard den man zur Zeit inne hält nicht großartig unter der anstehenden finanziellen Belastung leidet. Leider wird viel zu oft die Rate zu hoch gewählt, so das in einigen Fällen zusätzliche Arbeitsstellen in Betracht gezogen werden um die monatlichen Kosten zu decken.
Vorbeugend ist es ratsam einen Haushaltsplan zu erstellen, also eine Art Einnahmen/Ausgaben Liste, so hat man die gesamten monatlichen Ausgaben im Überblick und kann sich so ein besseren und durchdachteren Finanzierungsplan erarbeiten, weiterhin hat man auch eine Vorschau über die gesamten finanziellen Mittel, den anstehenden Ratenbetrag, und die eventuellen Überschüsse, soweit vorhanden.
Diese Gedanken kann man sich schon weit vor dem Gang zur Bank machen, ebenso den Kostenplan, man kann nie früh genug damit beginnen. Im Zeitalter der Computer in fast jedem Haushalt, sollte es kein Problem sein sich eine Liste zu erstellen, oder gar ein schon vorgefertigtes Programm zu nutzen um ein Haushaltsbuch zu führen, so zeigen sie der Bank auch das man sich schon ein bisschen in das anstehende Geschehnis eingedacht hat.
Die Bank wird an Hand der von Ihnen gemachten Angaben selbstverständlich eine eigene Kostenanalyse erstellen, denn man wird sich sicherlich nicht auf gut Glück auf Ihr Wort verlassen wollen, was auch nur zu verständlich ist in diesen doch nicht ganz einfachen Zeiten.
Ausnahmen
Wie üblich gibt es natürlich auch hier wieder Ausnahmen, nämlich dann, wenn man selbstständig oder auch Freiberufler ist, hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In der Regel soll die Ausübung der Tätigkeit mindestens die Zeit der Entstehung hinter sich haben, man spricht hier von 3 Jahren, in wie weit das auf den jeweiligen Antragsteller zutrifft liegt allerdings immer im Entscheidungsrahmen der Bank.
Auch sind hier die Eigenkapitalvorgaben anders als bei Angestellten oder Arbeitnehmern, es sind abweichende Finanzierungen und auch Finanzierungshöhen zu beachten, jene sollten vorher in einem Gespräch mit dem zuständigen Berater ausgiebig erläutert werden.